Einlassregeln

Hausordnung für Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle

Speisen und Getränke

Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu den Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle ist nicht gestattet. Hiervon unberührt bleiben medizinisch notwendige Getränke oder Speisen, die auf Nachfrage nachgewiesen werden können.

Einlassbestimmungen Mehrzweckhalle

Der Zutritt zu den Veranstaltungen „Weiberfastnacht“ und „Wir unter uns“ in der Mehrzweckhalle ist grundsätzlich erst ab 16 Jahren gestattet.​

Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen sich bis spätestens 24:00 Uhr in der Mehrzweckhalle aufhalten, wenn sie von einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten, volljährigen Person begleitet werden. Alternativ ist beim Einlass eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erziehungsbeauftragung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG („Muttizettel“) zusammen mit einer gut lesbaren Ausweiskopie der erziehungsberechtigten Person unaufgefordert vorzulegen.

Personen unter 16 Jahren erhalten nur Zutritt, wenn sie von einer erziehungsberechtigten oder von dieser schriftlich bevollmächtigten, volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden. Diese Aufsichtsperson verpflichtet sich, die minderjährige Person während der gesamten Aufenthaltsdauer, längstens bis 24:00 Uhr, persönlich zu beaufsichtigen.

Hausrecht und Ausschluss

Der Veranstalter übt in der Mehrzweckhalle und auf den zugehörigen Außenflächen das Hausrecht aus. Personen, die gegen diese Einlassbestimmungen oder die Hausordnung verstoßen, andere gefährden oder die Veranstaltung erheblich stören, können des Hauses verwiesen und mit einem Hausverbot belegt werden; ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen nicht. Der Veranstalter behält sich vor, Personen den Zutritt zu verweigern, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere bei erkennbarer Alkohol- oder Drogeneinwirkung, aggressivem Verhalten oder dem Mitführen verbotener Gegenstände.

Sicherheits- und Einlasskontrollen

Am Einlass können Alters- und Identitätskontrollen (Ausweiskontrolle) durchgeführt werden; ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Zur Gewährleistung der Sicherheit können zudem Taschen- und Sichtkontrollen auf verbotene oder gefährliche Gegenstände wie Waffen, Pyrotechnik oder Glasflaschen erfolgen; bei Weigerung kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.

Gefährliche oder verbotene Gegenstände werden nicht in die Halle eingelassen; je nach Art des Gegenstands kann ein Platzverweis ausgesprochen und gegebenenfalls die Polizei hinzugezogen werden.

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